Neue Devisenbestimmungen für ausländische Immobilienkäufe

Ausländer müssen jetzt dank einer kürzlichen Reform des türkischen Rechts ihre Fremdwährung in die türkische Lira umtauschen , um Immobilien zu kaufen und zu verkaufen.

Was sind die Bedingungen?

  • Ausländische Käufer und Verkäufer sollten ihr Geld zunächst an eine türkische Bank senden, um ihre Währungen (US-Dollar, Euro oder britisches Pfund) in die türkische Lira umzurechnen
  • Für diese Transaktion sollte eine türkische Bank verwendet werden.
  • Die Währung muss für den gesamten Zahlungsbetrag umgerechnet werden.
  • Die Bank stellt dem Käufer dann ein Devisendokument (Döviz Alım Belgesi) zur Verfügung.
  • Anschließend wird das Dokument dem Grundbuchamt als Nachweis vorgelegt, dass das Bargeld vor dem Grundstückserwerb in Türkische Lira umgetauscht wurde. Die Verordnung tritt am 24. Januar 2022 in Kraft. Ab diesem Tag kann ein Ausländer keine Immobilie ohne ein Devisendokument kaufen.

Um vom Grundbuchamt akzeptiert zu werden, muss das Dokument folgende Informationen enthalten:

  • Vor- und Nachname der Person, in deren Namen die Währung ausgetauscht wird
  • US-Dollar-Gegenwert der gekauften Fremdwährung (Passnummer oder ID-Nummer) (TL-Gegenwert ist immer enthalten.)
  • „Diese Transaktion wird gemäß „Artikel 13 des Rundschreibens über Kapitalbewegungen“ durchgeführt“, heißt es in der Erklärung.

Käufer und Verkäufer der jeweiligen zu verkaufenden Immobilie bzw. deren Bevollmächtigte oder Vertreter müssen ausländisches Geld umtauschen. Zum Beispiel kann der Käufer Geld auf das Konto des Verkäufers einzahlen, und der Verkäufer kann dann eine Tauschtransaktion mit der Zentralbank durch die Bank durchführen.

Die Erteilung einer Vollmacht kann Ihnen bei der Abwicklung des Verfahrens helfen. Wichtig dabei ist, dass das Dokument vor der Verkaufstransaktion eingeholt werden muss.

Für den Währungsumtausch beim Immobilienkauf akzeptiert die Zentralbank der Republik Türkei nur USD, Euro oder Pfund Sterling . Die anderen Währungen sollten in eine der oben aufgeführten Währungseinheiten umgerechnet werden. Es gilt nicht, wenn Käufer ihr Geld für Immobilienkäufe in einer Wechselstube oder persönlich umtauschen.

Ist ein Währungsumtausch bei Staatsbürgerschaftstransaktionen erforderlich?

Die Beschaffung eines Devisendokuments (Döviz Alım Belgesi) ist für alle Immobilientransaktionen ausländischer Käufer erforderlich, unabhängig von der Ursache. Dies bedeutet, dass, wenn einer der Seiten ein Käufer oder Verkäufer ein Ausländer ist, das erwähnte Dokument ein MUSS ist.

Darüber hinaus fordert die Direktion für Grundbuch und Kataster die Unterlagen sowie die genehmigte Bankquittung an, aus der hervorgeht, dass das Geld bei Staatsbürgerschaftstransaktionen auf das Konto des Verkäufers überwiesen wurde.

Vor dem Verkaufsgeschäft müssen ausländische Käufer den Zahlungsbeleg (Geldüberweisung vom Käufer an den Verkäufer) zusammen mit den Papieren vorlegen. Sie kann auch vor dem Zusageverfahren oder zumindest vor der Ausstellung der Übereinstimmungsurkunde vorgelegt werden.

Es muss jedoch bei der Grundbuch- und Katasterdirektion eingereicht werden, bevor der Verkauf stattfinden kann. Das vollständige Dokument, das von der Grundbuch- und Katasterdirektion erstellt wurde, finden Sie unter: https://www.tkgm.gov.tr/en/node/9112 .

Keine Zweifel! Diese neue Regelung wird ausländischen Immobilienkäufern keine ernsthaften Probleme bereiten . Der Immobilienkauf in der Türkei ist für Berufstätige immer noch ein sicherer und einfacher Prozess.

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