Was ist eine NIE-Nummer in Spanien?
Die NIE-Nummer, auf Spanisch Número de Identidad de Extranjero, ist die persönliche Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Sie wird von den spanischen Behörden vergeben und wird bei vielen rechtlichen, steuerlichen und administrativen Vorgängen benötigt.
Wichtig: Die NIE ist keine Aufenthaltserlaubnis. Sie bestätigt also keinen Aufenthaltsstatus, sondern dient als Identifikationsnummer bei offiziellen Verfahren in Spanien.
Wofür braucht man eine NIE-Nummer?
Wenn Sie als EU- oder Nicht-EU-Bürger in Spanien eine Immobilie kaufen, ein Bankkonto eröffnen oder steuerliche Angelegenheiten regeln möchten, benötigen Sie in der Regel eine NIE-Nummer. Typische Anwendungsfälle sind:
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien
- Eröffnung eines spanischen Bankkontos
- Zahlung von Steuern, zum Beispiel Grundsteuer, Einkommensteuer oder Mehrwertsteuer
- Unterzeichnung offizieller Verträge, etwa Miet-, Versorger- oder Kaufverträge
- Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Beantragung eines Kredits oder einer Hypothek
- Zulassung eines Fahrzeugs oder Registrierung bestimmter Investitionen
Wie beantragt man eine NIE-Nummer?
Ein NIE-Antrag kann in der Regel nicht vollständig online gestellt werden. Sie müssen den Antrag persönlich einreichen oder eine bevollmächtigte Person damit beauftragen. Möglich ist die Beantragung entweder in Spanien bei der zuständigen Polizeidienststelle bzw. Oficina de Extranjería oder im Ausland über eine spanische Botschaft beziehungsweise ein spanisches Konsulat.
Welche Stelle zuständig ist und welche Unterlagen genau verlangt werden, kann je nach Ort leicht variieren. Deshalb sollten Sie die lokalen Vorgaben immer vor dem Termin prüfen.

Welche Unterlagen werden für den NIE-Antrag benötigt?
Die folgenden Unterlagen werden in den meisten Fällen verlangt. Je nach Behörde, Konsulat oder persönlicher Situation können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
1. Antragsformular EX-15
- Das Formular EX-15 muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
- In der Regel benötigen Sie das Original sowie eine Kopie.
- Im Formular muss angegeben werden, warum Sie die NIE beantragen, zum Beispiel aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen.
2. Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Erforderlich ist der Original-Reisepass; EU-Bürger können je nach Stelle auch den Personalausweis vorlegen.
- Zusätzlich wird eine Kopie der Datenseite des Reisepasses oder beider Seiten des Personalausweises benötigt.
- Bei Antragstellung durch einen Vertreter können unter Umständen beglaubigte Kopien verlangt werden.
3. Formular 790, Code 12 für die Gebührenzahlung
- Mit dem Modelo 790, Code 12 wird die amtliche Gebühr für die Bearbeitung des NIE-Antrags bezahlt.
- Wichtig ist, das passende Verfahren auszuwählen, häufig Asignación de NIE.
- Die Zahlung muss vor dem Termin erfolgen. Der Zahlungsbeleg der Bank ist beim Antrag vorzulegen.
4. Nachweis des Antragsgrundes
Die spanischen Behörden möchten nachvollziehen können, warum Sie eine NIE benötigen. Als Nachweis kommen zum Beispiel folgende Unterlagen infrage:
- Reservierungsvertrag, Kaufvertrag oder Unterlagen zum geplanten Immobilienkauf
- Bestätigung einer Bank zur Kontoeröffnung
- Arbeitsvertrag oder Stellenangebot
- Unterlagen zur Unternehmensgründung oder selbstständigen Tätigkeit
- Notarielles Schreiben bei Erbschaften oder anderen rechtlichen Vorgängen
Der angegebene Grund sollte klar und plausibel sein. Gerade beim Immobilienkauf ist ein Reservierungs- oder Kaufdokument häufig ein wichtiger Nachweis.
5. Vollmacht bei Antragstellung durch einen Vertreter
Wenn eine andere Person den Antrag für Sie einreicht, werden in der Regel zusätzliche Unterlagen benötigt:
- Reisepass oder Ausweis des Vertreters im Original und als Kopie
- Eine Vollmacht, die ausdrücklich zur Einreichung des NIE-Antrags berechtigt
- Je nach Behörde gegebenenfalls beglaubigte oder übersetzte Dokumente
6. Weitere Unterlagen je nach Situation
Zusätzlich können einzelne Behörden oder Konsulate weitere Nachweise verlangen, zum Beispiel:
- Nachweis des Wohnsitzes im Konsularbezirk bei Antragstellung im Ausland
- Geburtsurkunde oder Familienbuch bei minderjährigen Antragstellern
- Ausweis des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen
- Ausdruck der Terminbestätigung
- Passfotos, falls diese von der zuständigen Stelle verlangt werden
Hinweis: Die Anforderungen können je nach Provinz, Polizeidienststelle oder Konsulat leicht abweichen. Prüfen Sie deshalb vor Ihrem Termin immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle.
Wie lange dauert die Beantragung einer NIE-Nummer?
Wenn Sie die NIE-Nummer direkt in Spanien beantragen, kann das Verfahren in vielen Fällen innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein. Je nach Behörde, Terminlage und Auslastung kann es aber auch länger dauern.
Bei einer Beantragung über eine spanische Botschaft oder ein Konsulat im Ausland sollten Sie mehr Zeit einplanen. Die Bearbeitung kann dort deutlich länger dauern, häufig mehrere Wochen. Beginnen Sie daher möglichst früh, besonders wenn Sie die NIE für einen Immobilienkauf, eine Kontoeröffnung oder einen Notartermin benötigen.
Was erhalten Sie nach der Genehmigung?
Nach der Bewilligung erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung mit Ihrer NIE-Nummer. Dieses Dokument enthält in der Regel:
- Ihren vollständigen amtlichen Namen
- Ihre NIE-Nummer im Format Buchstabe + 7 Ziffern + Buchstabe
- Angaben wie Nationalität und Geburtsdatum
Bewahren Sie die Bescheinigung sorgfältig auf. Die NIE-Nummer bleibt Ihnen dauerhaft zugeordnet und wird bei vielen Vorgängen in Spanien erneut benötigt.
Benötigen Sie Hilfe bei der NIE-Beantragung?
Die Beantragung einer NIE-Nummer ist kein komplizierter Vorgang, wenn die Unterlagen vollständig sind und der Ablauf bekannt ist. Für Käufer, die zum ersten Mal eine Immobilie in Spanien erwerben, können Sprache, Terminvereinbarung und Dokumente dennoch schnell unübersichtlich werden.
Wenn Sie über TERRA Real Estate ® eine Immobilie in Spanien kaufen, unterstützen wir Sie bei den praktischen Schritten rund um die NIE-Beantragung. Dazu gehören die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, die Orientierung zum Ablauf und die Abstimmung mit den zuständigen Stellen, soweit dies im Rahmen Ihres Immobilienkaufs erforderlich ist.
Hinweis: Unterstützung bei der NIE-Beantragung bieten wir ausschließlich Kunden an, die eine Immobilie in Spanien über TERRA Real Estate ® erwerben.
