Was geschieht mit einer Immobilie in der Türkei im Erbfall?
Wer eine Immobilie in der Türkei besitzt, sollte auch wissen, welche Aufgaben im Todesfall auf die Familie zukommen. Ein Testament hält Wünsche fest, kann aber gesetzlich geschützte Rechte naher Angehöriger nicht beliebig ausschließen. Entscheidend sind das anwendbare Recht, die Familienverhältnisse und die Vermögenswerte.
Zunächst müssen in der Regel die Erben festgestellt und ein Erbnachweis beschafft werden. Nachlassermittlung, Schuldenklärung, Grundbuchumschreibung und Steuererklärung sind eigene Schritte. Bei einem grenzüberschreitenden Nachlass können zusätzlich Verfahren im Heimatland erforderlich sein.
Was gehört zum Nachlass?
Zum Nachlass gehören Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Vor der Verteilung braucht es daher einen Überblick darüber, was der Verstorbene besaß und welche Schulden bestehen.
Geldvermögen: Bankguthaben, Bargeld und andere Finanzwerte können zum Nachlass gehören. Für einzelne Anlagen können besondere Regeln gelten.
Immobilien und sonstiges Vermögen: Häuser, Wohnungen und Grundstücke sind unbewegliches Vermögen. Fahrzeuge, Hausrat und Unternehmensanteile sind gesondert zu erfassen.
Forderungen: Auch ausstehende Zahlungen an den Verstorbenen können Teil des Nachlasses sein. Dessen eigene Kredite und sonstige Schulden sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Welches Recht gilt für ausländische Eigentümer?
Ausländische Staatsangehörige können Immobilien in der Türkei erben. Nach türkischem internationalem Privatrecht richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach dem Heimatrecht des Verstorbenen; für unbewegliches Vermögen in der Türkei gilt jedoch türkisches Recht. Erwerbs- und Besitzbeschränkungen können beeinflussen, ob eine bestimmte Immobilie behalten werden darf. Aus der Staatsangehörigkeit allein folgt kein pauschaler Ausschluss vom Erben.
Ein im Ausland errichtetes Testament kann berücksichtigt werden. Seine Form, das anwendbare Recht und die erforderlichen türkischen Verfahren müssen aber im Einzelfall geprüft werden. Eine gegebenenfalls nötige Apostille bestätigt die Echtheit einer Urkunde; sie stellt weder die Erben fest noch schreibt sie Eigentum um.
Wer kann erben?
Soweit türkisches Erbrecht gilt, können Angehörige kraft Gesetzes erben und andere Begünstigte durch ein wirksames Testament bedacht werden. Geschützte Erbanteile bestimmter Angehöriger begrenzen die Testierfreiheit.
Ein Testament kann Personen und, soweit rechtlich zulässig, Organisationen begünstigen. Seine Wirksamkeit und die Berechtigung der Begünstigten richten sich nach den einschlägigen Regeln.
Fehlen erbberechtigte Personen und wirksame testamentarische Begünstigungen, ist der Staat der gesetzliche Erbe letzter Ordnung. Es gibt keine allgemeine Regel, wonach jede nicht beanspruchte Immobilie eines Ausländers nach fünf oder fünfzehn Jahren dem Staat zufällt.
Der Erbnachweis belegt die Erbenstellung. Er ersetzt nicht die Umschreibung einer geerbten Immobilie im Grundbuch.
Wie wird der Nachlass aufgeteilt?
Gesetzlicher Erbteil und geschützter Mindestanteil sind zu unterscheiden: Der Mindestanteil wird als Bruchteil des gesetzlichen Erbteils berechnet. Schulden sowie mögliche Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht müssen bei der Ermittlung des verteilbaren Nachlasses berücksichtigt werden.
- Nachkommen: Geschützt ist die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.
- Überlebender Ehepartner: Beim Erben mit Nachkommen oder der Elternlinie ist der gesamte gesetzliche Erbteil geschützt, sonst drei Viertel davon.
- Jeder Elternteil: Geschützt ist ein Viertel des eigenen gesetzlichen Erbteils.
Ein vor dem Erbfall gezeugtes Kind kann erben, wenn es später lebend geboren wird.
Ohne wirksame abweichende Verfügung bestimmt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung. Der Anteil des überlebenden Ehepartners hängt davon ab, welche Angehörigen miterben:
- Ehepartner und Nachkommen: Ein Viertel erhält der Ehepartner; drei Viertel gehen nach den jeweiligen Stämmen an die Nachkommen.
- Nachkommen ohne überlebenden Ehepartner: Verteilung nach gleichen Stämmen, gegebenenfalls mit Eintritt der Nachkommen eines vorverstorbenen Erben.
- Ehepartner und Elternlinie: Eine Hälfte erhält der Ehepartner, die andere diese Linie.
- Ehepartner mit erbberechtigten Großeltern oder deren Kindern: Der Ehepartner erhält drei Viertel. Fehlen solche neben ihm erbberechtigten Angehörigen, erhält er den gesamten Nachlass.
- Adoptivkinder und deren Nachkommen erben vom Adoptivelternteil wie leibliche Nachkommen. Ein Pflegeverhältnis allein begründet dieses Recht nicht.
Der Stammbaum ist wichtig. Ist ein Kind oder Elternteil bereits verstorben, können dessen Nachkommen nach den Regeln der jeweiligen Linie an seine Stelle treten. Mehrere Generationen oder frühere Ehen können eine genaue rechtliche Prüfung erfordern.
Erbunwürdigkeit und Ausschlagung
Die gesetzliche Erbunwürdigkeit unterscheidet sich von der Enterbung durch eine wirksame letztwillige Verfügung. Die Gründe sind gesetzlich festgelegt; ein bloßer Familienstreit genügt nicht.
- Vorsätzliche und rechtswidrige Tötung oder versuchte Tötung des Erblassers.
- Vorsätzliches und rechtswidriges Herbeiführen der dauerhaften Unfähigkeit des Erblassers zu einer letztwilligen Verfügung.
- Veranlassen, Aufheben oder Verhindern einer letztwilligen Verfügung durch Täuschung, Zwang oder Drohung.
- Vorsätzliches und rechtswidriges Vernichten oder Verbergen eines nicht wiederherstellbaren Testaments.
- Eine Enterbung ist gesondert zu beurteilen: Sie verlangt eine wirksame Verfügung und gesetzliche Gründe, etwa eine schwere Straftat oder gravierende Verletzung familienrechtlicher Pflichten.
Erben können eine Erbschaft auch ausschlagen. Soweit türkische Ausschlagungsregeln gelten, beträgt die gewöhnliche Frist drei Monate. Ihr Beginn hängt unter anderem von der Erbenstellung und der Kenntnis beziehungsweise förmlichen Mitteilung ab. Bei möglicher Überschuldung sollte frühzeitig Rat eingeholt werden, bevor Handlungen die Ausschlagungsmöglichkeit beeinträchtigen.
Die ersten Schritte für die Erben
Grundbuchformalitäten: Eine private Vereinbarung unter Erben ersetzt nicht die vorgeschriebenen Formalitäten für Grundbuchgeschäfte.
Benötigt werden zunächst Sterbeurkunde, Familiennachweise und Angaben zum Vermögen. Ausländische Urkunden können je nach Herkunft und Verfahren eine Apostille oder Legalisation sowie eine anerkannte türkische Übersetzung erfordern.
Ein Erbnachweis wird vom zuständigen türkischen Gericht oder, soweit gesetzlich möglich, von einem Notar ausgestellt. Bei ausländischen Beteiligten ist häufig ein Gericht erforderlich. Ein ausländischer Erbnachweis muss gegebenenfalls in der Türkei anerkannt oder in einem besonderen Verfahren akzeptiert werden.
Für ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück beantragen die Erben anschließend die Umschreibung beim Grundbuchamt. Erbnachweis, Ausweise und Vollmachten müssen für den konkreten Vorgang geeignet sein. Ein gerichtliches Teilungsverfahren ist nicht bei jedem unstreitigen Nachlass automatisch nötig.
Unterlagen für die Umschreibung einer geerbten Immobilie
Das Grundbuchamt bestätigt die Anforderungen für den Einzelfall. Häufig gehören dazu:
- Geeigneter Erbnachweis einschließlich erforderlicher Anerkennung und Übersetzung.
- Ausweise oder Reisepässe und die betreffenden türkischen Steuernummern.
- Immobilienangaben, verlangter kommunaler Wertnachweis und gegebenenfalls die obligatorische Erdbebenversicherung.
- Etwaige Vollmacht und weitere für den Antrag erforderliche Unterlagen.

Erbschaftsteuer in der Türkei
Die Erbschaftsteuer ist von der jährlichen Immobiliensteuer zu unterscheiden. Die Steuerpflicht hängt vom Vermögen und den persönlichen Verhältnissen ab; ausländische Staatsangehörigkeit bedeutet keine allgemeine Befreiung. Die Zahlung erfolgt normalerweise in sechs Raten über drei Jahre, jeweils im Mai und November. Für die Erklärung gelten eigene Fristen, unter anderem abhängig vom Sterbeort und Aufenthaltsort der Erben.
Der reguläre Erbschaftsteuertarif 2026 wird stufenweise auf den steuerpflichtigen Erwerb jedes Erben nach den geltenden Freibeträgen angewendet. Es gilt also kein einheitlicher Satz auf den gesamten Immobilienwert. Sonderregelungen können abweichen; die Behandlung sollte das Finanzamt bestätigen. Weitere Eigentümersteuern erläutert unser Ratgeber zu Immobiliensteuern in der Türkei.
- Erste 3.000.000 TRY: 1 %.
- Nächste 7.000.000 TRY: 3 %.
- Nächste 15.000.000 TRY: 5 %.
- Nächste 30.000.000 TRY: 7 %.
- Teil der gesamten steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage über 55.000.000 TRY: 10 %.
Können Ausländer in der Türkei ein Testament errichten?
Ja. Nach türkischem Recht setzt ein Testament ein Mindestalter von fünfzehn Jahren und die erforderliche Einsichtsfähigkeit voraus. Ausländische Eigentümer sollten vorab prüfen lassen, welches Recht gilt und wie sich das Testament auf Vermögen in mehreren Ländern auswirkt.
Bei einem öffentlichen Testament sind üblicherweise folgende Schritte vorgesehen:
- Wünsche, Familienverhältnisse, Vermögen und anwendbares Recht klären.
- Befugte Amtsperson und zwei geeignete Zeugen hinzuziehen, bei Bedarf mit qualifiziertem Dolmetscher.
- Die erforderlichen Erklärungs-, Vorlese- und Unterschriftsformalitäten der gewählten öffentlichen Form erfüllen.
- Aufbewahrungsort des Originals und seine spätere Auffindbarkeit klären.
Ein Testament kann unter Einhaltung der gesetzlichen Form geändert oder widerrufen werden. Frühere Testamente sollten mitgeprüft werden, damit eine neue Verfügung nicht unbeabsichtigt Regelungen in einem anderen Land widerspricht.
Der Notar oder eine andere befugte Amtsperson erläutert die erforderlichen Unterlagen. Je nach Fall können dazu gehören:
- Reisepass und gegebenenfalls verlangte Übersetzung.
- Identitätsangaben und eine Steuernummer, sofern verlangt.
- Angaben zu den im Testament genannten Vermögenswerten.
- Familienangaben und Informationen zur eindeutigen Bestimmung der Begünstigten.
- Fotos, sofern verlangt; eine allgemeine Drei-Foto-Pflicht für jedes Testament besteht nicht.
- Nachweise zur Testierfähigkeit, einschließlich eines ärztlichen Berichts, wenn die Amtsperson ihn für erforderlich hält.
Welche Testamentsformen gibt es?
Ein Testament setzt geschützte Erbanteile nicht automatisch außer Kraft. Bei Vermögen in mehreren Ländern sollten die Verfügungen deshalb aufeinander abgestimmt werden.
Das türkische Recht kennt drei Testamentsformen mit jeweils eigenen Voraussetzungen:
- Öffentliches Testament: Errichtung durch eine befugte Amtsperson mit zwei geeigneten Zeugen und den vorgeschriebenen Formalitäten.
- Eigenhändiges Testament: vollständig vom Erblasser handschriftlich verfasst, mit Tag, Monat und Jahr datiert und unterschrieben.
- Mündliches Testament: nur für außergewöhnliche Umstände, die andere Formen verhindern, mit strengen Zeugen- und Dokumentationspflichten.
Auch spätere Änderungen müssen die geltenden Anforderungen erfüllen. Informieren Sie Ihre Berater über bestehende Testamente und sorgen Sie dafür, dass die Originale auffindbar sind.
Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei stirbt
Der Sterbeort allein entscheidet nicht über das Recht für sämtliche Vermögenswerte. Die Familie muss zunächst den Todesfall dokumentieren, die Erbenstellung klären und Vermögen sowie Schulden in den betroffenen Ländern erfassen.
Für unbewegliches Vermögen in der Türkei gilt die oben beschriebene türkische Erbregel. Bei Bankguthaben und anderem beweglichen Vermögen können andere Fragen zum anwendbaren Recht und zur Zuständigkeit entstehen.
Steuererklärung und Grundbucheintragung müssen abgestimmt werden, sind aber getrennte Verfahren. Eine geerbte Immobilie kann grundsätzlich bereits vor vollständiger Festsetzung oder Zahlung der Erbschaftsteuer umgeschrieben werden. Ein späterer Verkauf oder eine Belastung kann dagegen eine steuerliche Freigabe erfordern.
Häufige Fragen zum Erben in der Türkei
Brauchen Erben einen Erbnachweis?
Antwort: Er ist normalerweise der zentrale Nachweis der Erben und ihrer Anteile gegenüber Banken und Grundbuchamt. Ausstellende Stelle und etwaige Anerkennungspflichten hängen vom Fall ab.
Wie wird geerbtes Bankguthaben ausgezahlt?
Antwort: Fragen Sie die Bank nach ihrem Nachlassverfahren und legen Sie die Erbunterlagen vor. Vor Auszahlung müssen Identität, Vertretungsbefugnis und steuerliche Voraussetzungen geklärt sein.
Die Bank kann eine steuerliche Freigabe verlangen oder den gesetzlich vorgesehenen Steuerabzug vornehmen. Ein Erbnachweis allein ermöglicht daher nicht zwingend den sofortigen Kontozugriff.
Was passiert, wenn niemand erbt?
Antwort: Gilt türkisches Erbrecht und fehlen berechtigte private Erben, erbt der Staat. Das ist keine pauschale Wartefrist für eine nicht beanspruchte Immobilie.
Womit beginnt die Familie?
Antwort: Mit Sterbe- und Familienurkunden, einer Übersicht der Aktiva und Schulden sowie der Klärung des Erbnachweises und der Anforderungen an ausländische Unterlagen.
Ist trotz Steuerbefreiung eine Erklärung nötig?
Antwort: Ein Erwerb im Anwendungsbereich der türkischen Erbschaftsteuer muss grundsätzlich auch erklärt werden, wenn ein Freibetrag die Zahlungspflicht entfallen lässt.
Zahlen ausländische Erben Erbschaftsteuer?
Antwort: Vermögen in der Türkei kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erben steuerpflichtig sein. Freibeträge, Abkommen und Sonderregelungen sind im konkreten Nachlass zu prüfen.
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