Alanya: Aufenthaltsbeschränkungen in mehreren Vierteln aufgehoben

Seit Anfang Juni 2026 sind mehrere zuvor für neue Aufenthaltserlaubnisse gesperrte Stadtteile in Alanya wieder für Erstanträge auf Grundlage von Immobilieneigentum geöffnet. Dazu gehören Mahmutlar, Kestel, Avsallar und Kargıcak. Käufer können eine Adresse in diesen Vierteln wieder für einen entsprechenden Antrag auf eine türkische Aufenthaltserlaubnis (İkamet) nutzen, sofern die Immobilie und die persönlichen Unterlagen die geltenden Voraussetzungen erfüllen.

Aktueller Status der wieder geöffneten Stadtteile in Alanya

Stadtteil / Mahalle

Vorheriger Status

Status seit Juni 2026

Mahmutlar

Seit 2022 eingeschränkt

Erstanträge auf Grundlage von Immobilieneigentum wieder möglich

Kestel

Seit 2022 eingeschränkt

Erstanträge auf Grundlage von Immobilieneigentum wieder möglich

Avsallar

Seit 2022 eingeschränkt

Erstanträge auf Grundlage von Immobilieneigentum wieder möglich

Kargıcak

Seit 2022 eingeschränkt

Erstanträge auf Grundlage von Immobilieneigentum wieder möglich

Wann wurden die Beschränkungen aufgehoben?

Die Aufhebung der Beschränkungen wurde Anfang Juni 2026 in Alanya bekannt gegeben. Betroffen sind insbesondere Mahmutlar, Kestel, Avsallar und Kargıcak. Die Änderung wurde anschließend auch im Rahmen einer Informationsveranstaltung bei der Industrie- und Handelskammer Alanya (ALTSO) mit Vertretern der zuständigen Stellen thematisiert.

Was hat sich für Immobilienkäufer geändert?

Entscheidend ist, dass Adressen in Mahmutlar, Kestel, Avsallar und Kargıcak wieder für Erstanträge auf eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Immobilieneigentum verwendet werden können.

Der Kauf einer Immobilie führt jedoch nicht automatisch zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Jeder Antrag wird von der zuständigen Migrationsbehörde individuell geprüft. Neben der Immobilie müssen auch die persönlichen Unterlagen und die weiteren Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein.

Welche Anforderungen gelten für die Immobilie?

Nach den aktuellen Vorgaben der türkischen Migrationsbehörde muss es sich bei einem Antrag aufgrund von Immobilieneigentum um eine Wohnimmobilie handeln, die vom Antragsteller selbst zu Wohnzwecken genutzt wird.

Für entsprechend erworbene Immobilien muss der Erwerbswert derzeit mindestens dem Gegenwert von 200.000 US-Dollar in Türkischer Lira zum Zeitpunkt des Erwerbs entsprechen. Die Eigentumsverhältnisse müssen durch die entsprechenden Grundbuchunterlagen nachgewiesen werden.

Da sich Vorschriften und Anforderungen ändern können, sollten Käufer die Voraussetzungen immer noch einmal unmittelbar vor dem Kauf und vor der Antragstellung prüfen.

Was sollten Käufer vor dem Kauf prüfen?

Die Wiederöffnung der vier Stadtteile erweitert die Auswahl für Käufer, die Immobilieneigentum mit einem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis verbinden möchten. Trotzdem sollte die Entscheidung nicht allein davon abhängen, ob eine Adresse aktuell für einen Antrag genutzt werden kann.

Vor einer Anzahlung oder der Unterzeichnung eines Kaufvertrags sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

  • Grundbuchauszug (Tapu) und Eigentumsverhältnisse
  • Wert und rechtlicher Status der Immobilie
  • Adressregistrierung und korrekte Adressdaten
  • erforderliche Bewertungs- und Immobilienunterlagen
  • baulicher und technischer Zustand der Immobilie
  • aktuelle Voraussetzungen für die beantragte Aufenthaltserlaubnis

Was bedeutet die Änderung für den Immobilienmarkt in Alanya?

Für Käufer bedeutet die Wiederöffnung vor allem mehr Auswahl. Mahmutlar, Kestel, Avsallar und Kargıcak gehören zu den etablierten Wohn- und Immobilienlagen Alanyas und können nun auch wieder für Käufer infrage kommen, die einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund ihres Immobilieneigentums planen.

Ob und wie sich die Änderung auf Immobilienpreise oder Nachfrage auswirkt, lässt sich dagegen nicht pauschal vorhersagen. Preis und Wiederverkaufsmöglichkeiten hängen weiterhin stark von Lage, Gebäudequalität, Dokumentation, Ausstattung und Zustand der einzelnen Immobilie ab.

Immobilie in Alanya kaufen und Unterlagen vorab prüfen

Wenn Sie eine Immobilie in Alanya kaufen und dabei auch die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis berücksichtigen möchten, sollte die Prüfung bereits vor einer verbindlichen Kaufentscheidung beginnen.

TERRA Real Estate ® begleitet internationale Immobilienkäufer seit 2004. Unser Team unterstützt Sie bei der Auswahl geeigneter Immobilien, organisiert Besichtigungen vor Ort und hilft dabei, die für den Kauf relevanten Immobilien- und Grundbuchunterlagen zu prüfen und den weiteren Ablauf mit den zuständigen Fachleuten zu koordinieren.

TERRA Real Estate ® ist Mitglied der Association of International Property Professionals (AIPP) und wurde bei den renommierten European Property Awards mehrfach als Best Real Estate Agency Turkey ausgezeichnet.

TERRA Real Estate ® ist ein lizenziertes Immobilienunternehmen, das seit 2004 tätig ist und die offizielle Autorisierung für den Immobilienhandel besitzt, ausgestellt und überwacht vom türkischen Handelsministerium.

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Wenn Sie sich bereits in Alanya befinden, können wir passende Besichtigungstermine organisieren. Auf Wunsch holen wir Sie kostenlos und unverbindlich von Ihrem Hotel oder Ihrer Unterkunft ab und begleiten Sie zu den vereinbarten Immobilienbesichtigungen.


* Hinweis: Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegt ausschließlich im Ermessen der zuständigen türkischen Behörden. Vorschriften, erforderliche Unterlagen und Mindestwerte können sich ändern. Die jeweils aktuellen Anforderungen sollten deshalb vor dem Immobilienkauf und vor der Antragstellung erneut geprüft werden.